Solartracker PVmover auf dem Boden

Der Solartracker folgt der Sonne

Der Solartracker PVmover® Tripod

Zweiachsig nachgeführte PV-Module auf dem Dreibein

Der PVmover® bietet durch seine nachgeführten PV-Module ca. 30 % mehr Stromertrag als optimal südwärts fest aufgeständerte PV-Module und fast 50 % mehr als PV-Module in Ost-West-Anordnung. Der PVmover® kann idR ohne Baugenehmigung errichtet werden und ist eine wirtschaftliche Alternative zu einer konventionellen PV-Anlage auf dem Dach.


Ertragsstark, genehmigungsfrei, smart.

Der effiziente PV Tracker ist innerhalb eines Tages installiert – unkompliziert, ohne Betonfundament, einfach mittels Erdnägeln im Boden verankert.

Der Solartracker ist die Solarlösung, wenn das Dach nicht für PV-Module geeignet ist. Und selbst wenn das Dach geeignet ist, ist der PVmover® wettbewerbsfähig: Durch den Mehrertrag gegenüber fest installierter PV und durch die standardisierte und schnelle Installation.

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Merkmale und Besonderheiten des nachgeführten PVmover®
PV nachgeführt: Zweiachsige Nachführung und Schutzposition

Genau wie eine Smartflower: Der PVmover® trackt von Ost nach West und passt zudem den Neigungswinkel an die Sonne an. Bei Sturm schließt er in eine flache Schutzposition. So erzeugt das Nachführsystem maximalen Ertrag aus den Photovoltaik-Modulen.

Errichtung meist ohne Baugenehmigung möglich

In allen Bundesländern gilt: PVmover® Tripod können sowohl auf dem Dach als auch auf dem Boden ohne mühsames Verwaltungsverfahren errichtet werden. Denn der smarte Photovoltaiktracker ist unter 3 m hoch.

Modularer Aufbau und schnelle Installation

Das Nachführsystem wird ohne schweres Gerät installiert. Auf dem Boden wird der Solartracker PVmover® oft auf Erdankern befestigt. Die Installation ist innerhalb eines Tages abgeschlossen. Dadurch ist die Anlage auch sehr wirtschaftlich.

Passende Batterien für mehr Eigenverbrauch

Durch richtig dimensionierte Batterien können Sie Ihren Eigenverbrauch und damit Ihre Einsparungen bei teurem Strom aus dem Netz typischerweise von 30 auf 70% erhöhen. Wir verkaufen nur die sicheren Lithium-Eisen-Phospat-Batterien führender Hersteller – und dies zu attraktiven Preisen.

 

Welcher Solartracker passt zu mir?

PV tracker auf dem Boden

PVmover® 8

Ideal für den sparsamen Zwei-Personen-Haushalt

  • ca. 1,9 kWp Leistung
  • Ø 2.700 kWh Jahresertrag
  • Platzbedarf: 4,3 m im Kreisdurchmesser
  • auch als Stecker-Solaranlage

PVmover® 18

Ideal für den Strombedarf einer Familie

  • ca. 4,2 kWp Leistung
  • Ø 6.000 kWh Jahresertrag in Deutschland
  • Platzbedarf: 6,4 m im Kreisdurchmesser

PVmover® 24

Ideal für größere Grundstücke

  • ca. 5,6 kWp Leistung
  • Ø 8.000 kWh Jahresertrag in Deutschland
  • Platzbedarf: 7,9 m im Kreisdurchmesser

PVmover® 32

Ideal für Parkplätze, Agri-PV

  • ca. 7,5 kWp Leistung
  • Ø 10.700 kWh Jahresertrag in Deutschland
  • Platzbedarf: 8,5 m im Kreisdurchmesser
  • zur Mastversion

Solartracker für jeden Bedarf

Varianten der nachgeführten PVmover®: PVm8, 18, 24 und PVm32 Mast

PVmover 8​​​​​​​ - Technische Details

PVmover 18 - Technische Details

PVmover 24 Tripod - Technische Details

PVmover 32 Mast - Technische Details

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

„Der PV Tracker läuft seit der Installation ohne Beanstandung. Von der Beratung bis zur Ausführung können wir die Firma SunOyster Systems und den PVmover uneingeschränkt weiterempfehlen."

Matthias Seeger, Technischer Leiter Stadtwerke Elmshorn

„Ich möchte mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern, welche die letzten Tage bei uns im Werk einen wirklich sehr guten Job gemacht haben, herzlich bedanken. Montage und Ersteinrichtung haben für uns völlig geräuschlos funktioniert. Alles lief sehr professionell ab."

Siemens Energy Global GmbH & Co. KG

„Der PVmover 18 ist gut durchdacht und macht qualitativ einen sehr guten Eindruck. An dieser Stelle ein dickes Lob an Ihre Konstrukteure."

Christoph S.

„Solarenergie kann mehr als flach auf dem Dach :-) Pfiffige und solide Technik aus SH und nicht Masse aus China. Da hat man kurze Kommunikationswege und schnell den richtigen Ansprechpartner erreicht für die Umsetzung des eigenen Projekts."

Mirco B.

Häufig gestellte Fragen zum Solartracker

Was sind die Vorteile einer nachgeführten PV Anlage auf dem Boden?

Der PVmover kann mittels Erdankern schnell und standardisiert aufgebaut werden. Das hat den Vorteil, dass kein Fundament gegossen werden muss und das Installationsteam, ohne auf die Aushärtung des Betons zu warten, direkt mit der Installation der PV Anlage auf dem Boden fortfahren kann. Die Erdanker vertragen sehr hohe Lasten. Der PV Tracker ist gut zugänglich, wenn Sie die Module einmal reinigen wollen. Nach der langen Lebensdauer können die Erdanker wieder rückstandsfrei entfernt werden.

Kann der Sonnenverfolger auch auf Garage, Carports oder Containern installiert werden?

Das ist meistens möglich. Oft empfiehlt es sich, zwei Doppel-T-Träger aus verzinktem Stahl auf Carport, Garage oder Container zu legen und diese oben an den Seiten zu befestigen. Darauf kann der Solartracker dann angebunden werden.

Kann der PVmover auf dem Dach installiert werden?

SunOyster Systems hat Windkanalversuche durchführen lassen, um die genauen Windlasten an unterschiedlichen Aufstellorten und insbesondere auf dem Dach zu ermitteln. Durch die flache Schutzstellung sind die Windlasten des PV Trackers begrenzt und eine Dachaufstellung ist möglich. Schreiben Sie uns eine Mail, wenn Sie mehr über Aufstellmöglichkeiten auf dem Dach wissen wollen.

Was kostet der Solartracker PVmover®?

Der PVmover® ist eine sehr wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Lösung. Es ergibt sich aus dem Mehrertrag dank Tracking und der einfachen und schnellen Installation. In der Regel ist unser PV Tracker innerhalb eines Tages aufgebaut. Wenn Sie uns die Objektanschrift nennen, senden wir oder unser lokaler Fachpartner Ihnen ein komplettes Angebot.

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Muss ich auf den Solartracker Umsatzsteuer bezahlen?

Durch das Jahressteuergesetz (§ 12 Abs. 3 UStG) hat der Gesetzgeber kleine PV-Anlagen weitgehend mit einem Umsatzsteuersatz von 0 versehen. Damit können auch der Solartracker PVmover beim Erwerb zur Stromerzeugung grundsätzlich ohne Zahlung einer Umsatzsteuer gekauft werden. Dies gilt auch für zugehörige Installationsleistungen und für eine elektrische Batterie. Das bedeutet für Privatkunden letztlich eine Preissenkung von 19 Prozent!

Bekomme ich für in das Netz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung?

Für kleine PV-Anlagen auf dem Gebäude bekommt man eine bescheidene Einspeisevergütung von derzeit effektiv 8 Eurocent pro kWh. Diese sinkt bei größeren Anlagen. Das ist natürlich nicht viel verglichen mit der Einsparung des Strombezugs (derzeit meist um die 30-40 Eurocent pro kWh Strom) oder des Gasbezugs (z.B. 10-20 Eurocent pro kWh Gas). Deshalb kann es sich lohnen, den Solarstrom in Batterien zwischenzuspeichern oder zum Heizen des eigenen Wärmespeichers mittels Heizstabs zu verwenden.

Für kleine PV-Anlagen auf dem Boden bis 20 kWp soll es auch eine Einspeisevergütung geben, wenn eine PV-Anlage auf dem Dach nicht möglich ist. Hierzu muss die Bundesregierung aber noch eine Ausführungsverordnung erlassen.

Muss ich auf Vergütungen für den Solarstrom Einkommensteuer zahlen?

Auch hier ist zwischen Anlagen auf dem Boden und Anlagen auf Gebäuden zu unterscheiden:

Für Anlagen auf dem Boden gilt, dass die Einnahmen aus der Stromerzeugung grundsätzlich der Einkommensteuer unterliegen. Für Anlagen bis 10 kWp gibt es allerdings inzwischen eine Ausnahme: Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 29. Oktober 2021 (GZ IV C 6 – S 2240/19/10006 :006, DOK 2021/1117804) eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen geschaffen. Danach unterstellt das Finanzamt ohne weitere Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt, wenn der Betreiber schriftlich erklärt, dass er die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchte und die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Erklärung wirkt auch für die Folgejahre. Wenn Sie die Vereinfachungsregelung nutzen, entfällt die ansonsten ggf. erforderliche, aufwändige Prognoserechnung und Sie müssen – auch bei bereits bestehenden Anlagen – keine Gewinnermittlung mehr erstellen. Siehe dazu näher Microsoft Word - Merkblatt - Anpassung Einheit (bayern.de) .

Für Anlagen mit Bezug zum Gebäude gilt durch das Jahressteuergesetz eine weitgehende Einkommenssteuerfreiheit. Im Einzelnen gilt nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuer-Gesetz (EStG) Folgendes: 

„Steuerfrei sind die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb

a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) und

b) von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit,

insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft. Werden Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erzielt und sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen insgesamt steuerfrei nach Satz 1, ist kein Gewinn zu ermitteln.“

Das bedeutet in der Praxis, dass fast alle kleineren Solaranlagen steuerfrei sind und kein Gewinn zu ermitteln ist; hier besteht im Gegensatz zum Freiland kein Wahlrecht.

In beiden Fällen, also bei Aufstellung auf Boden oder Gebäude, können allerdings in begrenztem Umfang noch weitere Steuern gespart werden: Wenn die Arbeitsleistungen in der Rechnung separat ausgewiesen sind – wie SunOyster Systems dies macht –, dann können bis zu 20% des Betrages als Handwerkerleistung von der Steuer abgesetzt werden. Im Einzelnen regelt § 35a Abs. 3 EStG:

„Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.“ 

Bekomme ich Fördermittel für den Solartracker?

Eine Förderung von PV-Anlagen im weiteren Sinne ist die Einspeisevergütung (siehe vorstehend). Außerdem kommt die Reduktion der Umsatzsteuer auf Null einer Förderung gleich (siehe Frage Umsatzsteuer). Darüber hinaus ist Photovoltaik in der Regel so hochwirtschaftlich (siehe nachfolgende Frage), dass es keiner Förderung bedarf – jede Förderung wäre eine Verschwendung von Steuergeldern.

Wie wirtschaftlich ist der Solartracker PVmover®?

Die Wirtschaftlichkeit des PVmovers mit seinem jeweiligen Preis inkl. Transport, Unterstruktur und Installation hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Wieviel Strom kann der Solartracker am jeweiligen Standort erzeugen und welchen Wert hat dieser Strom? Die Stromerzeugung eines Sonnenverfolgers an einem unverschatteten Standort in Deutschland liegt bei rund 2.700 kWh für den PVm8, bei ca. 6.000 kWh für den Solartracker PVmover 18 und bei der Version PVm24 bei ca. 8.000 kWh. Der Solartracker PVmover 32 Mast erzeugt durch die ganztägige Nachführung ca. 10.000 kWh. Bei Verschattung sind entsprechende Abschläge vorzunehmen. Soweit Sie diesen Strom selbst verbrauchen, sparen Sie pro Kilowattstunde Stromverbrauch derzeit 30 oder 40 Cent oder noch mehr. Für die Einspeisung ins Stromnetz gibt es dagegen bestenfalls geringe Vergütungen, so dass es sich lohnen kann, den Eigenverbrauch mithilfe einer kleinen Batterie zu erhöhen (siehe FAQ zur Batterie), den Verbrauch etwa durch Laden von Elektrofahrzeugen zu optimieren oder den Strom mit Heizstäben in den eigenen Wärmespeicher zu fahren. Die Rückzahlzeit für einen PVmover® (ohne oder mit Batterie) ohne Fremdkapital liegt typischerweise zwischen 5 zu 12 Jahren; beim Einsatz von Fremdkapital sinkt die Amortisationszeit oft auf 1,5 bis 3 Jahre.

Verkaufen Sie auch eine elektrische Batterie und lohnt sich eine Batterie bei einem Sonnenverfolger?

Batterien können den Eigenverbrauch der Solarstroms von typischerweise 30 auf 70% steigern und dadurch mehr von dem teuren Strom aus dem Netz einsparen. Wir bieten sichere Lithium-Eisenphosphat-Batterien von führenden Herstellern wie Pylontech und dem deutschen Hersteller Fenecon an. Die Fenecon-Batterien sind mit einem flexiblen Energiemanagementsystem verbunden. Diese können bei Blackouts Notstrom liefern und die Versorgung des Hauses sicherstellen. Die Batterien sind in letzter Zeit deutlich günstiger geworden und verbessern dadurch die Wirtschaftlichkeit von Batterieanlagen. Die Amortisationsdauer liegt ähnlich wie bei Anlagen ohne Batterien oftmals unter 10 Jahren.

Wie lange ist die Lebensdauer eines Sonnenverfolgers und muss der PVmover® gewartet werden?

Die Lebensdauer des Sonnenverfolgers PVmover® ist auf mindestens 20 Jahre ausgelegt. Fast alle Komponenten sind wartungsfrei. Für die wenigen Ausnahmen wie etwa die Notstrombatterie streben wir ein Intervall für die planmäßige Wartung des PVmovers von 5 Jahren an – also deutlich seltener als bei Ihrem Auto oder Ihrer Heizung. Dann soll die Wartung rund 300 Euro pro Anlage kosten.

Muss der PVmover® geputzt werden?

Mit der Zeit kann sich auf den Modulen des Solartrackers und seiner Rückseite Schmutz ablagern – ebenso wie auf allen herkömmlichen PV-Modulen. Aufgrund der geneigten Ruheposition unseres Sonnenverfolgers wäscht der Regen den meisten Schmutz von den Modulen runter. Zur Optimierung des Ertrags um einige Prozentpunkte kann der PVmover jedoch gelegentlich – beispielsweise zweimal pro Jahr – gereinigt werden. Dies funktioniert grundsätzlich wie Fensterputzen: Also am besten erst mit einem weichen Strahl absprühen (nicht mit einem Hochdruckreiniger), um grobe Verunreinigungen zu entfernen. Dann mit weicher Bürste und mildem Reinigungsmittel abreiben, insb. im Bereich der unteren PV-Modulkanten. Schließlich mit einer weichen Gummilippe abziehen, um Kalkränder aus dem verwendeten Wasser zu vermeiden.

 

Wie hoch ist der eigene Strombedarf des PV-Trackers?

Niedrig - unter 10 kWh pro Jahr. Beim PVmover® 18 also unter 0,2 Prozent des erzeugten Stroms.

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