Fragen zu unseren Solaranlagen
Fragen zum PV Tracker PVmover®
Was sind die Vorteile einer PV Anlage auf dem Boden?
Der PVmover kann mittels Erdankern schnell und standardisiert aufgebaut werden. Das hat den Vorteil, dass kein Fundament gegossen werden muss und das Installationsteam, ohne auf die Aushärtung des Betons zu warten, direkt mit der Installation der Anlage fortfahren kann. Die Erdanker vertragen sehr hohe Zuglasten. Die Anlage ist gut zugänglich, wenn Sie die Module einmal reinigen wollen. Nach der langen Lebensdauer können die Erdanker wieder rückstandsfrei entfernt werden.
Kann der PVmover auch auf Garage, Carports oder Containern installiert werden?
Das ist meistens möglich. Oft empfiehlt es sich, zwei Doppel-T-Träger aus verzinktem Stahl auf Carport, Garage oder Container zu legen und diese oben an den Seiten zu befestigen.
Kann der PVmover auf dem Dach installiert werden?
SunOyster Systems hat Windkanalversuche durchführen lassen, um die genauen Windlasten an unterschiedlichen Aufstellorten und insbesondere auf dem Dach zu ermitteln. Durch die flache Schutzstellung sind die Windlasten des PVmovers begrenzt und eine Dachaufstellung ist möglich. Schreiben Sie uns eine Mail, wenn Sie mehr über Aufstellmöglichkeiten auf dem Dach wissen wollen.
Was kostet ein PVmover?
Der PVmover ist eine sehr wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Lösung. Es ergibt sich aus dem Mehrertrag dank Tracking und der einfachen und schnellen Installation. In der Regel ist ein PVmover innerhalb eines Tages aufgebaut. Wenn Sie uns die Objektanschrift nennen, senden wir oder unser lokaler Fachpartner Ihnen ein komplettes Angebot.
Muss ich auf den PVmover Umsatzsteuer bezahlen?
Durch das Jahressteuergesetz (§ 12 Abs. 3 UStG) hat der Gesetzgeber kleine PV-Anlagen weitgehend mit einem Umsatzsteuersatz von 0 versehen. Damit können auch PVmover beim Erwerb zur Stromerzeugung grundsätzlich ohne Zahlung einer Umsatzsteuer gekauft werden. Dies gilt auch für zugehörige Installationsleistungen und für eine elektrische Batterie. Das bedeutet für Privatkunden letztlich eine Preissenkung von 19 Prozent!
Bekomme ich für in das Netz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung?
Für kleine PV-Anlagen auf dem Gebäude bekommt man eine bescheidene Einspeisevergütung von derzeit effektiv 8,2 Eurocent pro kWh. Diese sinkt bei größeren Anlagen. Das ist natürlich nicht viel verglichen mit der Einsparung des Strombezugs (derzeit meist um die 50 Eurocent pro kWh Strom) oder des Gasbezugs (z.B. 15 Eurocent pro kWh Gas). Deshalb kann es sich lohnen, den Solarstrom in Batterien zwischenzuspeichern oder zum Heizen des eigenen Wärmespeichers mittels Heizstabs zu verwenden.
Für kleine PV-Anlagen auf dem Boden bis 20 kWp soll es auch eine Einspeisevergütung geben, wenn eine PV-Anlage auf dem Dach nicht möglich ist. Hierzu muss die Bundesregierung aber noch eine Ausführungsverordnung erlassen.
Muss ich auf Vergütungen für den Solarstrom Einkommensteuer zahlen?
Auch hier ist zwischen Anlagen auf dem Boden und Anlagen auf Gebäuden zu unterscheiden:
Für Anlagen auf dem Boden gilt, dass die Einnahmen aus der Stromerzeugung grundsätzlich der Einkommensteuer unterliegen. Für Anlagen bis 10 kWp gibt es allerdings inzwischen eine Ausnahme: Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 29. Oktober 2021 (GZ IV C 6 – S 2240/19/10006 :006, DOK 2021/1117804) eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen geschaffen. Danach unterstellt das Finanzamt ohne weitere Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt, wenn der Betreiber schriftlich erklärt, dass er die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchte und die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Erklärung wirkt auch für die Folgejahre. Wenn Sie die Vereinfachungsregelung nutzen, entfällt die ansonsten ggf. erforderliche, aufwändige Prognoserechnung und Sie müssen – auch bei bereits bestehenden Anlagen – keine Gewinnermittlung mehr erstellen. Siehe dazu näher Microsoft Word - Merkblatt - Anpassung Einheit (bayern.de) .
Für Anlagen mit Bezug zum Gebäude gilt durch das Jahressteuergesetz eine weitgehende Einkommenssteuerfreiheit. Im Einzelnen gilt nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuer-Gesetz (EStG) Folgendes:
„Steuerfrei sind die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb
a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) und
b) von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit,
insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft. Werden Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erzielt und sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen insgesamt steuerfrei nach Satz 1, ist kein Gewinn zu ermitteln.“
Das bedeutet in der Praxis, dass fast alle kleineren Solaranlagen steuerfrei sind und kein Gewinn zu ermitteln ist; hier besteht im Gegensatz zum Freiland kein Wahlrecht.
In beiden Fällen, also bei Aufstellung auf Boden oder Gebäude, können allerdings in begrenztem Umfang noch weitere Steuern gespart werden: Wenn die Arbeitsleistungen in der Rechnung separat ausgewiesen sind – wie SunOyster Systems dies macht –, dann können bis zu 20% des Betrages als Handwerkerleistung von der Steuer abgesetzt werden. Im Einzelnen regelt § 35a Abs. 3 EStG:
„Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.“
Bekomme ich Fördermittel?
Eine Förderung von PV-Anlagen im weiteren Sinne ist die Einspeisevergütung (siehe vorstehend). Außerdem kommt die Reduktion der Umsatzsteuer auf Null einer Förderung gleich (siehe Frage Umsatzsteuer). Darüber hinaus ist Photovoltaik in der Regel so hochwirtschaftlich (siehe nachfolgende Frage), dass es keiner Förderung bedarf – jede Förderung wäre eine Verschwendung von Steuergeldern.
Wie wirtschaftlich ist der PVmover?
Die Wirtschaftlichkeit des PVmovers mit seinem jeweiligen Preis inkl. Transport, Unterstruktur und Installation hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Wieviel Strom kann der PVm am jeweiligen Standort erzeugen und welchen Wert hat dieser Strom? Die Stromerzeugung an einem unverschatteten Standort in Deutschland liegt bei rund 2.000 bis 2.400 kWh für den PVm8 und bei ca. 5.000 bis zu 6.000 kWh für den PVm18. Bei Verschattung sind entsprechende Abschläge vorzunehmen. Soweit Sie diesen Strom selbst verbrauchen, sparen Sie pro Kilowattstunde Stromverbrauch derzeit 40 oder 50 Cent oder noch mehr. Für die Einspeisung ins Stromnetz gibt es dagegen bestenfalls geringe Vergütungen, so dass es sich lohnen kann, den Eigenverbrauch mithilfe einer kleinen Batterie zu erhöhen (siehe FAQ zur Batterie), den Verbrauch etwa durch Laden von Elektrofahrzeugen zu optimieren oder den Strom mit Heizstäben in den eigenen Wärmespeicher zu fahren. Die Rückzahlzeit für einen PVmover (ohne oder mit Batterie) ohne Fremdkapital liegt typischerweise zwischen 4 zu 10 Jahren; beim Einsatz von Fremdkapital sinkt die Amortisationszeit oft auf 1,5 bis 3 Jahre.
Verkaufen Sie auch eine elektrische Batterie und lohnt sich eine Batterie?
Wir verkaufen auch Batterien, weil dieses sich oftmals lohnen.
Wie lange ist die Lebensdauer eines PVmovers und muss der PVmover gewartet werden?
Die Lebensdauer ist auf mindestens 20 Jahre ausgelegt. Fast alle Komponenten sind wartungsfrei. Für die wenigen Ausnahmen wie etwa die Notstrombatterie streben wir ein Intervall für die planmäßige Wartung des PVmovers von 5 Jahren an – also deutlich seltener als bei Ihrem Auto oder Ihrer Heizung. Dann soll die Wartung rund 300 Euro pro Anlage kosten.
Muss der PVmover geputzt werden?
Mit der Zeit kann sich auf den Modulen des PVmovers und seiner Rückseite Schmutz ablagern – ebenso wie auf allen herkömmlichen PV-Modulen. Aufgrund der geneigten Ruheposition des PVmovers wäscht der Regen den meisten Schmutz von den Modulen runter. Zur Optimierung des Ertrags um einige Prozentpunkte kann der PVmover jedoch gelegentlich – beispielsweise zweimal pro Jahr – gereinigt werden. Dies funktioniert grundsätzlich wie Fensterputzen: Also am besten erst mit einem weichen Strahl absprühen (nicht mit einem Hochdruckreiniger), um grobe Verunreinigungen zu entfernen. Dann mit weicher Bürste und mildem Reinigungsmittel abreiben, insb. im Bereich der unteren PV-Modulkanten. Schließlich mit einer weichen Gummilippe abziehen, um Kalkränder aus dem verwendeten Wasser zu vermeiden.
Wie hoch ist der eigene Strombedarf des PV Movers?
Niedrig - unter 10 kWh pro Jahr. Beim PVm18 also unter 0,2 Prozent des erzeugten Stroms.
Fragen zum Solartracker SO8
Muss die SO8 geputzt werden?
Mit der Zeit kann sich auf der Spiegelseite wie auf der Spiegelrückseite der SO8 Schmutz ablagern, ebenso wie dies auf herkömmlichen PV-Modulen der Fall ist. Aufgrund der geschlossen Ruheposition der Spiegel verdreckt die Spiegelseite nur relativ langsam. Zur Optimierung des Ertrags um einige Prozentpunkte kann die SO8 jedoch gelegentlich – beispielsweise zweimal pro Jahr – gereinigt werden. Dies funktioniert grundsätzlich wie Fensterputzen: Also am besten erst mit einem weichen Strahl absprühen (nicht mit einem Hochdruckreiniger), um grobe Verunreinigungen zu entfernen. Dann mit weicher Bürste und mildem Reinigungsmittel abreiben, insb. im Bereich der unteren Aluprofile von PV-Modulen von pvplus. Schließlich mit einer weichen Gummilippe abziehen, um Kalkränder aus dem verwendeten Wasser zu vermeiden.
Muss die SO8 gewartet werden?
Wir streben ein Intervall für die planmäßige Wartung der SO8 von 5 Jahren an – also deutlich seltener als bei Ihrem Auto oder Ihrer Heizung. Dann soll die Wartung rund 300 Euro pro Anlage kosten.
Verkaufen Sie auch elektrische Batterien und lohnen sich diese?
Zusammen mit der SO8 bieten wir auch Batterien an. Diese werden dann im Technikraum des Gebäudes in der Nähe des Schaltkastens aufgestellt. Dort wird dann auch der Wechselrichter installiert. Wir bieten Batterien von 5 kWh bis 25 kWh an, also für den Bedarf des Einfamilienhauses bis zu dem eines kleinen Gewerbebetriebs oder Mehrfamilienhauses. Leider sind die stationären Batterien noch recht teuer – bei uns allerdings immer noch günstiger als bei den meisten Wettbewerbern. Dennoch können sich Batterien lohnen, weil sie den Anteil des Eigenverbrauchs des Solarstroms im Einfamilienhaus von typischerweise 30% auf rund 70% anheben können. Dadurch kann auch mehr von dem teuren Strom aus dem Netz (Kosten rund 50 Eurocent/kWh) durch den preiswerten Strom aus der SO8 (unter 10 Eurocent/kWh) bzw. aus SO8 und Batterie (rund 15 Eurocent/kWh) ersetzt werden. Wir bieten jedoch auch die Möglichkeit an, gegen einen kleinen Aufpreis einen Wechselrichter zu kaufen, der bereits für Batterien vorbereitet ist (Growatt XH-Serie). Dann kann die Batterie mitsamt des Batteriemanagementsystems noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden, wenn sich der Solarkäufer von dem Kauf finanziell erholt hat oder Batterien preiswerter geworden sind. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Batterieseite
Wie wirtschaftlich ist die SO8?
Die Wirtschaftlichkeit der SO8 mit ihrem jeweiligen Preis inkl. Nebenkosten für Unterstruktur, Transport und Installation hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Wieviel Energie kann die SO8 an dem jeweiligen Standort erzeugen und welchen Wert hat diese Energie? Soweit Sie Strom selbst verbrauchen, sparen Sie pro Kilowattstunde Stromverbrauch derzeit meist 40 oder 50 Eurocent oder noch mehr. Für die Einspeisung ins Stromnetz gibt es dagegen bestenfalls geringe Vergütungen, so dass es sich lohnen kann, den Eigenverbrauch mithilfe einer Batterie zu erhöhen, den eigenen Stromverbrauch zu optimieren, Elektrofahrzeuge zu laden oder den Strom mit Heizstäben in den eigenen Wärmespeicher zu fahren. Der Wert der Wärme bemisst sich nach den Kosten alternativer Wärmeerzeugung. Aktuell liegen die Kosten für den häufigsten Wärmeerzeuger Gas oft bei 15 Ct/kWh. Die Rückzahlzeit für eine SO8 ohne Darlehen liegt typischerweise zwischen 4 und 10 Jahren. Bei Verwendung von Fremdkapital (z.B. KfW-Darlehen – KfW-Programm Nr. 270) liegt die Rückzahlzeit auf das Eigenkapital oft zwischen 1,5 und 3 Jahren.
Bekomme ich für in das Netz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung?
Wenn Sie erzeugten Solarstrom zur Zeit seiner Erzeugung nicht selbst verbrauchen, wird dieser normalerweise in das Netz eingespeist. Für die Vergütung dieser Einspeisung ist zu unterscheiden, ob die Anlage auf dem Gebäude steht oder auf dem Boden:
Für kleine PV-Anlagen auf dem Gebäude bekommt man eine bescheidene Einspeisevergütung von derzeit effektiv 8,2 Eurocent pro kWh. Das ist natürlich nicht viel verglichen mit der Einsparung des Strombezugs (derzeit bei Privatpersonen meist um die 50 Eurocent pro kWh Strom) oder des Gasbezugs (z.B. 15 Eurocent pro kWh Gas). Deshalb kann es sich lohnen, den Solarstrom in Batterien zwischenzuspeichern und zu einer anderen Tageszeit zu verbrauchen oder ihn zum Heizen des eigenen Wärmespeichers mittels eines Heizstabs zu verwenden.
Für kleine PV-Anlagen auf dem Boden bis 20 kWp soll es auch eine Einspeisevergütung in der genannten Höhe geben, wenn eine PV-Anlage auf dem Dach nicht möglich ist. Hierzu muss die Bundesregierung aber noch eine Ausführungsverordnung erlassen. In anderen Fällen gibt es keine Einspeisevergütung.
Muss ich auf den Preis der SO8 Umsatzsteuer bezahlen?
Durch das Jahressteuergesetz (§ 13 Abs. 3 UStG) hat der Gesetzgeber kleine PV-Anlagen und damit auch den PVmover [verlinkt] oder pvplus bei der der SO8 weitgehend mit einem Umsatzsteuersatz von 0 versehen, nicht jedoch Solarthermieanlagen! Damit ist für die SO8 grundsätzlich eine Umsatzsteuer von 19% zu entrichten, für das angeflanschte pvplus aber nicht. Dafür gibt es bei der SO8 heat Fördermittel.
Muss ich für Einnahmen aus der Stromerzeugung Einkommensteuer zahlen?
Auch hier ist zwischen Anlagen auf dem Boden und Anlagen auf Gebäuden zu unterscheiden:
Für Anlagen auf dem Boden gilt, dass die Einnahmen aus der Stromerzeugung grundsätzlich der Einkommensteuer unterliegen. Für Anlagen bis 10 kWp gibt es allerdings inzwischen eine Ausnahme: Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 29. Oktober 2021 (GZ IV C 6 – S 2240/19/10006 :006, DOK 2021/1117804) eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen geschaffen. Danach unterstellt das Finanzamt ohne weitere Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt, wenn der Betreiber schriftlich erklärt, dass er die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchte und die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Erklärung wirkt auch für die Folgejahre. Wenn Sie die Vereinfachungsregelung nutzen, entfällt die ansonsten ggf. erforderliche, aufwändige Prognoserechnung und Sie müssen – auch bei bereits bestehenden Anlagen – keine Gewinnermittlung mehr erstellen. Siehe dazu näher Microsoft Word - Merkblatt - Anpassung Einheit (bayern.de) .
Für Anlagen mit Bezug zum Gebäude gilt durch das Jahressteuergesetz eine weitgehende Einkommenssteuerfreiheit. Im Einzelnen gilt nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuer-Gesetz (EStG) Folgendes:
„Steuerfrei sind die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb
a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) und
b) von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit,
insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft. Werden Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erzielt und sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen insgesamt steuerfrei nach Satz 1, ist kein Gewinn zu ermitteln.“
Das bedeutet in der Praxis, dass fast alle kleineren Solaranlagen steuerfrei sind und kein Gewinn zu ermitteln ist; hier besteht im Gegensatz zum Freiland kein Wahlrecht.
In beiden Fällen, also bei Aufstellung auf Boden oder Gebäude, können allerdings in begrenztem Umfang noch weitere Steuern gespart werden: Wenn die Arbeitsleistungen in der Rechnung separat ausgewiesen sind – wie SunOyster Systems dies macht –, dann können bis zu 20% des Betrages als Handwerkerleistung von der Steuer abgesetzt werden. Im Einzelnen regelt § 35a Abs. 3 EStG:
„Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.“
Was kostet eine SunOyster 8?
Die SunOyster 8 ist ein Premiumprodukt, das bislang nur in kleinen Stückzahlen hergestellt wird. Dennoch ist sie in den meisten Anwendungsfällen schon durchaus wirtschaftlich. Schreiben Sie uns eine Nachricht und entweder unser lokaler Vertriebspartner oder der Vertrieb von SunOyster Systems selbst werden sich umgehend bei Ihnen zurückmelden.
Kann die SO8 auch auf dem Dach installiert werden?
SunOyster Systems hat Windkanalversuche durchführen lassen, um die genauen Windlasten an unterschiedlichen Aufstellorten und insbesondere auf dem Dach zu ermitteln. Durch die flache Schutzstellung sind die Windlasten des PVmovers begrenzt und eine Dachaufstellung ist grundsätzlich möglich. Schreiben Sie uns eine Mail, wenn Sie mehr über Aufstellmöglichkeiten auf dem Dach wissen wollen.
SO16
Muss die SO16 geputzt werden?
Mit der Zeit kann sich auf der Spiegelseite wie auf der Spiegelrückseite der SO16 Schmutz ablagern, ebenso wie dies auf herkömmlichen PV-Modulen der Fall ist. Aufgrund der geschlossen Ruheposition der Spiegel verdreckt die Spiegelseite nur relativ langsam. Zur Optimierung des Ertrags um einige Prozentpunkte kann die SO16 jedoch gelegentlich – beispielsweise zweimal pro Jahr – gereinigt werden. Dies funktioniert grundsätzlich wie Fensterputzen: Also am besten erst mit einem weichen Strahl absprühen (nicht mit einem Hochdruckreiniger), um grobe Verunreinigungen zu entfernen. Dann mit weicher Bürste und mildem Reinigungsmittel abreiben, insb. im Bereich der unteren Aluprofile von PV-Modulen von pvplus. Schließlich mit einer weichen Gummilippe abziehen, um Kalkränder aus dem verwendeten Wasser zu vermeiden.
Muss die SO16 gewartet werden?
Wir streben ein Intervall für die planmäßige Wartung der SO16 von 5 Jahren an – also deutlich seltener als bei Ihrem Auto oder Ihrer Heizung. Dann soll die Wartung rund 300 Euro pro Anlage kosten.
Verkaufen Sie auch elektrische Batterien und lohnen sich diese?
Wir verkaufen auch Batterien, weil diese sich für den Kunden oftmals lohnen. Siehe hierzu unsere Batterieseite
Wie wirtschaftlich ist die SO16?
Die Wirtschaftlichkeit der SO16 mit ihrem jeweiligen Preis inkl. Nebenkosten für Unterstruktur, Transport und Installation hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Wieviel Energie kann die SO16 an dem jeweiligen Standort erzeugen und welchen Wert hat diese Energie? Die Energieerzeugung der SO16 ist oben beschrieben worden [Link auf Varianten der SO16]. Soweit Sie Strom selbst verbrauchen, sparen Sie pro Kilowattstunde Stromverbrauch derzeit meist 40 oder 50 Eurocent oder noch mehr. Für die Einspeisung ins Stromnetz gibt es dagegen bestenfalls geringe Vergütungen, so dass es sich lohnen kann, den Eigenverbrauch mithilfe einer Batterie zu erhöhen (siehe FAQ zur Batterie), den eigenen Stromverbrauch zu optimieren, Elektrofahrzeuge zu laden oder den Strom mit Heizstäben in den eigenen Wärmespeicher zu fahren. Der Wert der Wärme bemisst sich nach den Kosten alternativer Wärmeerzeugung. Aktuell liegen die Kosten für den häufigsten Wärmeerzeuger Gas oft bei 15 Ct/kWh. Die Rückzahlzeit für eine SO16 ohne Darlehen liegt typischerweise zwischen 4 und 10 Jahren. Bei Verwendung von Fremdkapital (z.B. KfW-Darlehen – Link zu Fördermitteln) liegt die Rückzahlzeit auf das Eigenkapital oft zwischen 1,5 und 3 Jahren.
Muss ich für Einnahmen aus der Stromerzeugung Einkommensteuer zahlen?
Auch hier ist zwischen Anlagen auf dem Boden und Anlagen auf Gebäuden zu unterscheiden:
Für Anlagen auf dem Boden gilt, dass die Einnahmen aus der Stromerzeugung grundsätzlich der Einkommensteuer unterliegen. Für Anlagen bis 10 kWp gibt es allerdings inzwischen eine Ausnahme: Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 29. Oktober 2021 (GZ IV C 6 – S 2240/19/10006 :006, DOK 2021/11171604) eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen geschaffen. Danach unterstellt das Finanzamt ohne weitere Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt, wenn der Betreiber schriftlich erklärt, dass er die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchte und die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Erklärung wirkt auch für die Folgejahre. Wenn Sie die Vereinfachungsregelung nutzen, entfällt die ansonsten ggf. erforderliche, aufwändige Prognoserechnung und Sie müssen – auch bei bereits bestehenden Anlagen – keine Gewinnermittlung mehr erstellen. Siehe dazu näher Microsoft Word - Merkblatt - Anpassung Einheit (bayern.de) .
Für Anlagen mit Bezug zum Gebäude gilt durch das Jahressteuergesetz eine weitgehende Einkommenssteuerfreiheit. Im Einzelnen gilt nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuer-Gesetz (EStG) Folgendes:
„Steuerfrei sind die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb
a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) und
b) von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit,
insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft. Werden Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erzielt und sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen insgesamt steuerfrei nach Satz 1, ist kein Gewinn zu ermitteln.“
Das bedeutet in der Praxis, dass fast alle kleineren Solaranlagen steuerfrei sind und kein Gewinn zu ermitteln ist; hier besteht im Gegensatz zum Freiland kein Wahlrecht.
Bekomme ich für in das Netz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung?
Wenn Sie erzeugten Solarstrom zur Zeit seiner Erzeugung nicht selbst verbrauchen, wird dieser normalerweise in das Netz eingespeist. Für die Vergütung dieser Einspeisung ist zu unterscheiden, ob die Anlage auf dem Gebäude steht oder auf dem Boden:
Für kleine PV-Anlagen auf dem Gebäude bekommt man eine bescheidene Einspeisevergütung von derzeit effektiv 8,2 Eurocent pro kWh. Das ist natürlich nicht viel verglichen mit der Einsparung des Strombezugs (derzeit bei Privatpersonen meist um die 50 Eurocent pro kWh Strom) oder des Gasbezugs (z.B. 15 Eurocent pro kWh Gas). Deshalb kann es sich lohnen, den Solarstrom in Batterien [Link zu PV und Batterien] zwischenzuspeichern und zu einer anderen Tageszeit zu verbrauchen oder ihn zum Heizen des eigenen Wärmespeichers mittels eines Heizstabs zu verwenden.
Für kleine PV-Anlagen auf dem Boden bis 20 kWp soll es auch eine Einspeisevergütung in der genannten Höhe geben, wenn eine PV-Anlage auf dem Dach nicht möglich ist. Hierzu muss die Bundesregierung aber noch eine Ausführungsverordnung erlassen. In anderen Fällen gibt es keine Einspeisevergütung.
Muss ich auf den Preis der SO16 Umsatzsteuer bezahlen?
Durch das Jahressteuergesetz (§ 13 Abs. 3 UStG) hat der Gesetzgeber kleine PV-Anlagen und damit auch den PVmover [verlinkt] oder pvplus bei der der SO16 weitgehend mit einem Umsatzsteuersatz von 0 versehen, nicht jedoch Solarthermieanlagen! Damit ist für die SO16 grundsätzlich eine Umsatzsteuer von 19% zu entrichten, für das angeflanschte pvplus aber nicht. Dafür gibt es auf die SO16 heat Fördermittel [verlinkt nach oben auf die Details der Fördermittel], auf pvplus dagegen nicht. Im Ergebnis werden beide zu einer wirtschaftlichen Anschaffung.
Was kostet eine SunOyster 16?
Der Preis der SO16 ist eine Funktion der Stückzahl – für ein größeres Prozesswärmeprojekt oder ein Nahwärmeprojekt können wir einen attraktiven Preis machen. Schreiben Sie uns bitte eine Nachricht und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Kann die SO16 auch auf dem Dach installiert werden?
SunOyster Systems hat SunOystern 16 auf Dächern an windigen Standorten installiert. Durch die flache Schutzstellung sind die auf die SO16 wirkenden Windlasten begrenzt und eine Dachaufstellung ist möglich. Bei Verteilung des Gewichts auf die Aufstellfläche beträgt die Dachlast rund 30 kg/m².
Photovoltaik Anlagen
Können die Ultraleicht-Module auf allen Dächern installiert werden?
Die Module können auf fast allen geraden oder auch gekrümmten Dächern aufgeklebt werden. Beispiele sind Trapezbleche oder Sandwichdächer, Bitumen- oder Kunststoff-Folien, selbst auch Fassaden. Schwierig sind Schrägdächer mit Dachpfannen, nicht möglich sind sandige Oberflächen. Im Zweifelsfall kann eine Probeklebung mit dem dauerelastischen Klebstoff vorgenommen werden. Auch wenn die Schutzart der Anschlussdose IP 68 ist, sollen die Module nicht dauerhaft im Wasser liegen, also nicht in Bereichen des Flachdachs, in denen dauerhaft Wasser steht. Zeigen Sie uns gerne Ihr Dach.
Können einzelne Ultraleicht-Module ersetzt werden, falls Sie doch einmal einen Defekt aufweisen sollten?
In diesen Fall können die Module am Kleber mit einem Draht wieder abgeschnitten werden (ähnlich wie bei Windschutzscheiben im Auto) und es kann ein neues Modul aufgeklebt werden. Damit man an die Module immer gut drankommt, ohne sie zu betreten, verlegen wir die Module auf dem Dach immer nur in Doppelreihen mit einem Gang dazwischen.
Bieten Sie eine Finanzierung für gewerbliche PV-Anlagen an?
Mithilfe von etablierten Partnern bieten wir, hinreichende Bonität des Kunden vorausgesetzt, verschiedene Formen der Finanzierung an, insbesondere Mietkauf, Leasing und Infrastructure as a service, wobei die PV-Anlage nicht auf Ihrer Bilanz auftaucht.
Bekomme ich für in das Netz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung?
Für kleine PV-Anlagen auf dem Gebäude bekommt man eine bescheidene Einspeisevergütung von derzeit effektiv 8,2 Eurocent pro kWh. Diese sinkt bei größeren Anlagen. Für Gewerbebetriebe gibt es auch die Möglichkeit der Volleinspeisung – hier beträgt die Einspeisevergütung 13 Eurocent pro kWh bzw. bei größeren Anlagen weniger. Die Gesamtinvestition kann auch in eine Anlage zum Eigenverbrauch und eine zur Netzeinspeisung mit höherer Vergütung geteilt werden.
Die Einspeisevergütung ist natürlich nicht hoch verglichen mit der Einsparung beim Strombezug (derzeit zahlen auch große Gewerbebetriebe oft deutlich über 30 Eurocent pro kWh Strom) oder mit der Einsparung des Gasbezugs (z.B. 15 Eurocent pro kWh Gas). Deshalb kann es sich lohnen, den Solarstrom in Batterien zwischenzuspeichern, in E-Autos einzuspeisen oder zum Heizen des eigenen Wärmespeichers mittels Heizstabs zu verwenden.
Bekomme ich Fördermittel?
Eine Förderung von PV-Anlagen im weiteren Sinne ist die vorstehende Einspeisevergütung. Darüber hinaus ist Photovoltaik in der Regel hochwirtschaftlich (siehe nachfolgende Frage), so dass es keiner Förderung bedarf.
Wie wirtschaftlich ist Ultraleicht-Photovoltaik?
Bei einem aktuellen Beispiel aus Süddeutschland ergibt sich für einen Jahresverbrauch von 80.000 kWh mit 80 kWp Ultraleicht-PV, einem Strompreis von 40 Eurocent netto, einem Eigenverbrauch von 70% des Solarstroms und einer Finanzierung von 80% der Investition mit einem Zinssatz von 4% p.a. die folgende Wirtschaftlichkeit:
Die Rendite (IRR) beträgt dabei 82,4%, die Rückzahlzeit auf das Eigenkapital 0,9 Jahre und die Rückzahlzeit auf das Gesamtprojekt 4,3 Jahre. Mit anderen Worten: Nach weniger als einem Jahr ist das investierte Eigenkapital wieder verdient. Über Ihre Lebensdauer von 25 Jahren erzielt die Anlage einen Cashflow von fast einer halben Million Euro.
Was kostet Ultraleicht-Photovoltaik?
Die Module sind bedingt durch den Herstellungsprozess und die kleineren Stückzahlen deutlich teurer als normale Module. Dafür kann man beim Unterbau der Module (Kleber statt Aluprofile) Material und Zeit sparen. Bei den aktuell hohen Strompreisen im Gewerbe handelt es sich deshalb trotzdem um eine hochwirtschaftliche Investition.
Muss Ultraleicht-PV geputzt werden?
Mit der Zeit kann sich auf den Ultraleicht-Modulen Schmutz ablagern, besonders nach einem staubigen oder regenarmen Sommer. Wegen der matten, leicht rauen Oberfläche ist dies auch etwas mehr als auf herkömmlichen Glasmodulen mit gleicher Neigung. Die Oberfläche aus EFTE hat aber eine wichtige Eigenschaft - den Lotus-Effekt: Die Beschaffenheit der Oberfläche bewirkt, dass sich Schmutz nicht langfristig festsetzen kann und sich bei Regen sofort löst und weggespült wird.
Zur Optimierung des Ertrags um einige Prozentpunkte können die Module gelegentlich, beispielsweise zweimal pro Jahr, gereinigt werden. Dies funktioniert grundsätzlich wie Fensterputzen: Also am besten erst mit einem weichen Strahl absprühen (nicht mit einem Hochdruckreiniger), um grobe Verunreinigungen zu entfernen. Dann mit weicher Bürste und mildem Reinigungsmittel behandeln. Abschließend noch einmal spülen – idealerweise mit entkalktem Wasser.